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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Dipl.-Finanzwirt (FH) Willi Dittmann
1 Allgemein
Rz. 123
Wichtig
Unterhaltszahlungen an Angehörige
Die AnlageUnterhalt benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben z.B.
- einen Angehörigen (insbesondere Ihre Eltern oder erwachsenen Kinder),
- den Ex-Ehegatten oder Ex-Lebenspartner nach aufgelöster Lebenspartnerschaft,
- den Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft,
- die Mutter Ihres unehelichen Kindes oder
- Personen mit Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis nach §23 AufenthG (Kriegsflüchtlinge)
finanziell unterstützt, weil die Person kein oder nur geringes eigenes Einkommen und Vermögen hat.
Haben Sie in verschiedenen Haushalten lebende Personen unterstützt, müssen Sie haushaltsbezogen jeweils eine eigene Anlage Unterhalt abgeben.
Für jede (im jeweiligen Haushalt) unterstützte Person muss auf der entsprechenden Anlage Unterhalt eine eigene Vordruckseite mit den verlangten Angaben zur Person ausgefüllt werden (→Tz596). →Unterhaltszahlungen
[Überblick]
Im Bedarfsfall ausfüllen | |
---|---|
Seite1 | Angaben zum Haushalt der unterhaltenen Person und den Unterhaltsleistungen (Zeilen4–16) Die Angaben (Anschrift, Wohnsitzstaat, Personen im unterstützten Haushalt, Höhe des Unterhalts sowie der (Basis-)Kranken- und Pflegepflichtversicherungen der unterstützten Person) sind für die Berechnung des abzugsfähigen Betrags notwendig. Auslandsunterhalt (Zeilen17–26) Für Unterstützungsleistungen ins Ausland gelten strenge Nachweisregelungen über die Zahlungen. Unter Umständen werden die abzugsfähigen Höchstbeträge je nach Wohnsitzstaat gekürzt. |
Seite2 | Angaben zur ersten im Haushalt lebenden Person (Zeilen31–44) Anhand der Angaben wird geprüft, ob die unterstützte Person die Abzugsvoraussetzungen erfüllt. Angaben zum eigenen Einkommen der unterstützten Person (Zeilen45–54) Eigenes Einkommen und Bezüge der unterstützten Person bewirken eine Kürzung des abzugsfähigen Höchstbetrags. |
Seiten 3, 4 | Angaben zu weiteren im Haushalt lebenden Personen Die Seiten entsprechen inhaltlich der Seite2. |
2 Angaben zum Haushalt der unterstützten Person(en) (Seite1)
Rz. 124
[Haushalt der unterstützten Person →Zeilen4–6]
Tragen Sie ein, wo die unterstützte(n) Person(en) lebt bzw. leben (Zeile4). Soweit sich der Haushalt im Ausland befindet (Zeile5), gelten strengere Nachweisregelungen und je nach Land eventuell gekürzte abzugsfähige Höchstbeträge (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen17–26). Leben im Haushalt der unterstützten Person mehrere Personen (Angaben in Zeile6), werden die Unterhaltszahlungen auf alle im Haushalt lebenden Personen gleichmäßig aufgeteilt. Für jede Person ist in diesem Fall eine eigene Seite auf der Anlage Unterhalt (Seite2–4) auszufüllen. Für jede Person wird getrennt geprüft, ob der auf sie entfallende Unterhalt abzugsfähig ist (→Tz608).
Rz. 125
[Unterhaltsleistungen, Unterstützungszeitraum →Zeilen7–16]
Leben im Haushalt mehrere Personen, sind sämtliche Zahlungen für den laufenden Lebensunterhalt (Wohnung, Kleidung, Nahrung), die an die Haushaltsmitglieder geleistet wurden, einzutragen. Der gesamte Betrag wird nach Köpfen gleichmäßig verteilt. Ein Abzug der Unterhaltsleistungen ist nur für Monate möglich, in denen eine Unterstützung (Zeilen7, 9) stattgefunden hat, d.h. grds. ab dem Monat der ersten Zahlung (Zeilen8, 10). Bei Ehegattenunterhalt wird unabhängig vom Zahlungszeitpunkt immer Unterhalt für das gesamte Jahr angenommen. Die Zahlungen müssen Sie grds. anhand geeigneter Unterlagen belegen. Lebte die unterstützte Person bei Ihnen im Haushalt, tragen Sie den Abzugshöchstbetrag, d.h. für 2021 9.744EUR ein (Zeile36). Erfolgte die Unterstützung nur für einen Teil des Jahres, wird ggf. der Jahreshöchstbetrag gekürzt. Die Höhe der (Basis-)Krankenversicherung oder Pflegepflichtversicherung der unterstützten Person, für die sie selbst Versicherungsnehmer ist, tragen Sie in die Zeilen11, 13 bzw. 15 ein. Um diese Beiträge erhöht sich der bei Ihnen berücksichtigungsfähige Abzugshöchstbetrag. Nicht abzugsfähig ist der Beitragsanteil, aus dem sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt (ersichtlich aus der Bescheinigung der Krankenkasse). Deshalb sind – soweit zutreffend – dieEintragungen in den Zeilen12, 14 bzw. 16 notwendig (→Tz605). →Unterhaltszahlungen Haben Sie als Versicherungsnehmer eine der genannten Versicherungen für eine unterstützte Person abgeschlossen, können Sie die Beiträge auf der Anlage Vorsorgeaufwand geltend machen.
Rz. 126
[Unterstützte Person lebt im Ausland →Zeilen17–26]
Wenn die unterstützte Person im Ausland lebt, benötigen Sie zusätzlich aus dem Wohnsitzstaat eine in mehreren Sprachen (über die Formularverwaltung der Internetseiten des BMF abrufbar oder beim Finanzamt in Papierform erhältlich) sog. Unterhaltserklärung über die persönlichen Verhältnisse, das eigene Einkommen und das Vermögen der unterstützten Person (Eintragung in Zeilen34, 64, 94). Diese müssen Sie auf Verlangen des Finanzamts vorweisen können. Ist die Person nicht Ihr Ehegatte und in erwerbsfähigem Alter (unter 65Jahre), ist der Abzug von Unterhaltszahlungen im Regelfall nicht möglich (Erwerbsobliegenheit) (→Tz610). →Unterhaltszahlungen
Bei Auslands...
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4.034
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3.999
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3.910
- Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
3.716
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3.507
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3.482
- Jahresabschluss, Umsatzsteuer
3.372
- Anzahlungen, geleistete
3.290
- Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
3.287
- Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
3.229
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- Reisekosten, Hotelübernachtung, Frühstücksanteil
2.954
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